Kaufbeuren(bbm). - Ein 37-jähriger Vater hatte bereits seit geraumer Zeit Erziehungsprobleme mit seiner Tochter, als er im August 2004 die 16-Jährige nach Beleidigungen mit einem Gürtel verprügelte. Im Strafverfahren vor dem Amtsgericht war der Mann jetzt einsichtig und bedauerte seinen Ausraster. Er wurde wegen gefährlicher Körperverletzung - das Mädchen hatte Striemen sowie Abdrücke der Gürtelschnalle an Armen und Beinen - zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Zu Verhandlungsbeginn hatte der Angeklagte die Vorgeschichte des Vorfalls geschildert, wobei er im Ex-Freund seiner Tochter den Hauptgrund der familiären Schwierigkeiten sah. Der junge Mann, der mittlerweile wegen erheblicher Straftaten in Jugendhaft sitzt, war mit dem Mädchen seit dem Jahr 2002 befreundet gewesen. Die Beziehung endete im Dezember vergangenen Jahres. Der Angeklagte erklärte, seine Tochter sei beispielsweise unter dem Einfluss ihres Freundes von daheim weggelaufen. An weiteren Vorfällen schilderte er unter anderem zerstochene Autoreifen und einen Einbruch des Pärchens in die Familien-Wohnung. Dass sie seinerzeit ins Kinderzimmer einstiegen, und dabei eine Scheibe zu Bruch ging, bestätigte das Mädchen als Zeugin.
Am Anfang des jetzt angeklagten Vorfalls stand ein Streit ums Telefon. Der 37-Jährige war wegen einer Rechnung von rund 300 Euro aufgebracht, die er vor allem auf häufige Telefonate seiner Tochter zum Handy ihres Freundes zurückführte. Als er dem Mädchen das Telefon habe weggenehmen wollen, habe ihn die 16-Jährige mit teilweise drastischen Schimpfwörtern beleidigt und sei in ihr Zimmer gelaufen. Der Angeklagte folgte ihr und schlug mit seinem Gürtel wiederholt auf das Mädchen ein, wobei er es auch mit der metallenen Gürtelschnalle traf. Aus der Aussage der 16-Jährigen ging jetzt hervor, dass es nicht das erste Mal war, dass sie von ihrem Vater geschlagen wurde. Für den Richter kam deshalb im Urteil ein so genannter minderschwerer Fall nicht in Betracht. Zwar konnten er und der Staatsanwalt nachvollziehen, dass der Mann durch die 'ganz gehörige Provokation', die im wesentlichen auch von der Tochter bestätigt wurde, die Nerven verloren hatte. Beide betonten aber ausdrücklich, dass es für das Zuschlagen mit einem Gürtel keinerlei Rechtfertigung gebe. Der Angeklagte bedauerte in seinem Schlusswort die Gewalt gegenüber seinem Kind. Wie das Mädchen, das jetzt nicht mehr im Haushalt der Eltern lebt, als Zeugin bestätigte, hat sich das Verhältnis zum Vater mittlerweile deutlich gebessert. In einem weiteren Anklagepunkt - es ging um eine Tätlichkeit des 37-Jährigen gegen den Ex-Freund seiner Tochter - wurde das Verfahren eingestellt, weil eine mögliche Strafe im Urteil nicht mehr entscheidend ins Gewicht gefallen wäre. Der Angeklagte hatte im vergangenen Sommer nach eigenen Angaben dem jungen Mann im Kaufbeurer Freibad eine Watschn verpasst, weil dieser sich in ein Gespräch mit seiner Tochter eingemischt und ihn permanent provoziert habe. Vor dem Kadi