Kaufbeuren/Buchloe(bbm).Wegen Verbreitens pornografischer und tierpornografischer Schriften wurde ein 29-jähriger Familienvater aus Buchloe jetzt vor dem Kaufbeurer Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen a 15 Euro verurteilt. Der Angeklagte hatte zwar strikt geleugnet, im Herbst 2005 einem damals 13-jährigen Jungen zwei Pornofilme auf dessen Handy geschickt zu haben. Staatsanwalt und Richter glaubten allerdings nicht ihm, sondern dem heute 14-jährigen Zeugen. Dieser habe detailliert und ohne Belastungseifer oder Widersprüche ausgesagt.
Ausgangspunkt des Verfahrens waren umfangreiche Ermittlungen gegen mehrere Schüler einer Kaufbeurer Schule. Diese hatten sich, wie mehrfach berichtet, auf ihren Handys Videos mit pornografischen und tierpornografischen Darstellungen zugeschickt. Wie ein Polizeibeamte jetzt als Zeuge vor dem Amtsgericht erklärte, fiel im Zuge der Ermittlungen auch der Name des jetzigen Zeugen. Der Junge habe bei seiner Befragung sofort zugegeben, derartige Filme auf seinem Handy gehabt zu haben. Bei Erscheinen der Polizei in der Schule hatte er die Speicherkarte aus seinem Handy genommen und später die Inhalte gelöscht.
Dass der Junge als Absender von zwei Video-Sequenzen zunächst nicht den Angeklagten, sondern einen anderen, mittlerweile verstorbenen Mann benannt hatte, warf für den Beamten nicht zwangsläufig Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit auf. Der Polizist hatte nämlich bei der Vernehmung 'sehr wohl den Eindruck, dass der Junge wusste, wer es war, sich aber nicht traute, den Namen zu nennen.' Auf Nachfragen habe das Kind dann klar den Angeklagten benannt.
Hartnäckig geleugnet
Nachdem der Angeklagte jetzt bei seinem Einspruch gegen einen Strafbefehl die Tat hartnäckig leugnete, musste der 14-Jährige als Zeuge aussagen, ebenso wie zwei weitere Jugendliche, denen der Junge die Filme gezeigt beziehungsweise aufs Handy geschickt hatte. Die Video-Sequenzen stammten laut Aussage des 14-Jährigen vom Angeklagten, der seinerzeit im Betrieb des Vaters des Jungen als Aushilfe tätig war. Hier habe der Mann ihm die Filme auf seinem Handy gezeigt . Als er den Angeklagten gefragt habe, ob er ihm die Videos schicke, habe dieser zunächst abgelehnt. Nachdem er aber weiter 'genervt' habe, sei er dann doch dazu bereit gewesen.
'Einiges zugemutet'
Der Staatsanwalt hatte im Plädoyer keinerlei Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussage .Er betonte ausdrücklich, der Angeklagte habe durch sein beharrliches Leugnen 'allen Anwesenden einiges zugemutet' - insbesondere den jungen Zeugen, die jetzt Inhalte der Video-Sequenzen vor Gericht schildern mussten, weil es kein sonstiges Beweismaterial gab. Der Anklagevertreter beantragte 160 Tagessätze, exakt doppelt soviel wie ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Der Richter blieb im Urteil zwar geringfügig darunter, war aber ebenfalls der Überzeugung, dass der Angeklagte 'die volle Schärfe des Gesetzes' spüren müsse.