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13-jährige Schwester sexuell missbraucht

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13-jährige Schwester sexuell missbraucht

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    Geständiger Angeklagter von Jugendgericht zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt Kaufbeuren (bbm). Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes sowie Beischlafs zwischen Verwandten wurde ein 21-Jähriger vom Kaufbeurer Jugendschöffengericht zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Als Auflage muss er an den Kinderschutzbund 1000 Euro bezahlen. Der junge Mann gab zu, vor etwa zwei Jahren erstmals mit seiner damals 13-jährigen Schwester geschlafen zu haben. In der Folgezeit habe es bis August 2001 vier bis fünf weitere sexuelle Kontakte gegeben. Angeklagt waren zwei Vorfälle.

    Weil der Angeklagte geständig war, blieb dem jungen Mädchen eine Aussage vor Gericht erspart. Staatsanwalt und Gericht berücksichtigten dies, indem sie jeweils von einem so genannten minderschweren Fall ausgingen. Andernfalls hätte bereits die Mindeststrafe ein Jahr betragen. Der Angeklagte und der Staatsanwalt akzeptierten das Urteil. Es ist somit rechtskräftig.

    'Ich weiß nicht, wie es dazu kam. Es hat sich so ergeben', erklärte der Angeklagte vor Gericht. Seine Schwester, die nach der Scheidung der Eltern bei der Mutter lebte, sei regelmäßig am Wochenende bei ihm und dem Vater zu Besuch gewesen. Er habe sich mit ihr sehr gut verstanden und über alles geredet. Dabei sei auch die Sprache auf Sexualität und das 'erste Mal' gekommen.

    Er habe versucht ihr die Angst davor zu nehmen. Dabei sei er 'zu weit gegangen', so der junge Mann, der damals 19 Jahre alt war. Beim ersten Vorfall sowie weiteren sexuellen Kontakten habe er sich allerdings 'nie etwas gedacht', weil seine Schwester nichts gesagt habe. Erst beim letzten Mal im August vergangenen Jahres habe sie ihre Ablehnung deutlich gemacht. 'Da habe ich aufgehört', so der Angeklagte.

    Aus der richterlichen Vernehmung des jungen Mädchens, die nun verlesen wurde, ergab sich ein etwas anderes Bild. Zwar bestätigte auch die Schwester das Vertrauensverhältnis zu ihrem Bruder. Ihre Reaktion auf die Vorfälle schilderte sie jedoch deutlich anders als der Angeklagte: 'Ich habe immer gesagt, dass ich das nicht will, wo er doch mein Bruder ist.' Sie habe sich dann im September vergangenen Jahres ihrem Freund anvertraut.

    Einsicht und Reue

    Dass der Angeklagte seiner Schwester am Anfang vielleicht tatsächlich die Angst nehmen wollte, hielt das Gericht im Urteil für möglich. Dann sei die Situation jedoch 'gekippt' und der junge Mann dazu übergegangen, seine eigene Lust zu befriedigen, so der Vorsitzende. Er sah beim Angeklagten zwar Einsicht und Reue, aber auch 'gewisse Beschönigungstendenzen'. Aus der Aussage der Schwester war hervorgegangen, dass sie das Gefühl hatte, ihr Bruder habe den sexuellen Kontakt zu ihr gesucht, 'wenn er niemanden hatte oder seine Freundin nicht wollte'.

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