Wie die Polizei mitteilt, begab sich die 40-Jährige selbst auf das Polizeirevier und wollte mitteilen, dass sie in einem sozialen Netzwerk beleidigt wurde. Im Rahmen der Anzeigenaufnahme stellten die Polizisten fest, dass gegen die 40-Jährige zwei Haftbefehle vorlagen.
Haftantritt
Die Haftbefehle hätte die Frau durch eine Zahlung eines vierstelligen Betrages abwenden können. Die Frau konnte das Geld jedoch nicht aufbringen. Daher wurde sie von Polizisten zunächst nach Hause begleitet, damit sie noch einige persönliche Gegenstände einpacken konnte. Im Anschluss wurde sie in ein Gefängnis eingeliefert.