In Österreich gelten neue Corona-Regeln. Es herrscht eine FFP2-Maskenpflicht auch im Freien, wenn der Mindestabstand von zwei Metern zu Personen aus unterschiedlichen Haushalten nicht eingehalten werden kann.
Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte
Für alle, die nicht gegen Corona geimpft sind, gilt den ganzen Tag über eineAusgangsbeschränkung. Für Geimpfte und Genesene gibt es eineSperrstunde der Gastronomieab 22 Uhr. In der Gastronomie gilt in Österreich die 2G-Regel. Im "nicht-lebensnotwendigenHandel" sind 2G-Kontrollen verpflichtend. Die Betreiber müssen ihre Kunden spätestens beim Kauf der Ware kontrollieren. Eine Ausnahmen von der 2G-Regel gibt es für Schwangere. Sie können statt einem 2G-Nachweis auch einen negativen PCR-Test vorweisen. Wo 2G-plus gilt, wird Schwangeren der Zutritt jedoch verwehrt.
Treffen von Ungeimpften nur in Ausnahmefällen erlaubt
Treffenvon Ungeimpften sind in Österreich nur in Ausnahmefällen, wie berufliche Zwecke und Begräbnisse, erlaubt. Zwischen 5 und 22 Uhr dürfen sich maximal 25 Geimpfte und Genesene treffe, zwischen 22 und 5 Uhr maximal zehn. Ausnahmen gibt es im Spitzensport, in Kunst und Kultur und für berufliche Zwecke. Österreich will wegen der erhöhten Ansteckungsgefahr der Omikron-Variante auch am Arbeitsplatz die Kontakte reduzieren. Deshalb sollen Arbeitnehmer, dort wo es möglich ist, generell imHome-Officearbeiten. Am Arbeitsplatz gilt die 3G-Regel. Im Gesundheits- und Pflegebereich gilt 3G-plus.