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Holetschek: 2G-Regel für Gastronomie und Beherbergung in Bayern ab 16. November

Für Clubs und Diskos soll 2G-Plus kommen

Holetschek: 2G-Regel für Gastronomie und Beherbergung in Bayern ab 16. November

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    Gäste von Restaurants und Beherbergungsbetrieben benötigen ab dem 16. November einen Impf- oder Genesungsnachweis. (Symbolbild)
    Gäste von Restaurants und Beherbergungsbetrieben benötigen ab dem 16. November einen Impf- oder Genesungsnachweis. (Symbolbild) Foto: werner moser auf Pixabay

    Ab 16. November gilt für Gastronomie und Beherbergung bayernweit die 2G-Regel. Darauf hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Freitag in München hingewiesen. Er betonte: "Die vierte Welle der Corona-Pandemie ist in vollem Gange. Die Infektionszahlen sind auf Rekordhöhe. Nur mit konsequenten Zutrittsbeschränkungen wie 2G kann es uns gelingen, unser Gesundheitssystem vor einer noch dramatischeren Belastung zu schützen". 

    Impf- oder Genesungsnachweis benötigt

    Der Minister fügte hinzu: "Gäste von Restaurants und Beherbergungsbetrieben benötigen ab dem 16. November einen Impf- oder Genesungsnachweis. Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird dafür entsprechend angepasst". 

    Forderung: 2G-Plus in Clubs und Diskotheken

    Mit Blick auf die bayerischen Clubs und Diskotheken fordert die Koalition den Bund auf, eine Rechtsgrundlage für eine verpflichtende 2Gplus-Regel zu schaffen. Das hieße, dass ein Zutritt nur noch geimpft oder genesen und getestet möglich sein würde. "Da wir diese Rechtsgrundlage des Bundes momentan aber noch nicht haben, bieten wir den Betreibern von Clubs und Diskotheken in Bayern ebenfalls ab Dienstag kommender Woche die Wahl: Entweder sie etablieren eine freiwillige 2Gplus-Regel für ihr Geschäft oder es gilt 2G. Dann muss in den Räumen verpflichtend eine FFP2-Maske getragen werden", erläuterte der Minister.

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