Dem privaten Betreiber des Kemptener Krematoriums und seinem Betriebsleiter werden von der Staatsanwaltschaft Augsburg illegale Geschäfte mit werthaltigen Überresten von der Einäscherung der Toten vorgeworfen. Nach Ermittlungen, die sich länger als ein Jahr hinzogen, wurde jetzt Anklage beim Schöffengericht beantragt. Darin geht es um Steuerhinterziehung. Die damit verbundenen Vorwürfe allein seien so gravierend, dass „von einer Anklage wegen Störung der Totenruhe abgesehen wurde“, sagt der Leitende Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai. Krematoriumsbetreiber Roger Probst argumentiert: „Wir haben nichts anderes gemacht als alle anderen deutschen Krematorien auch.“ Es geht um Zahngold, Eheringe, künstliche Hüftgelenke aus Titanstahl sowie Herzschrittmacher mit Platinteilen. Das meiste davon zerfällt während der Einäscherung bei Temperaturen von mehr als 800 Grad, löst sich aber nicht völlig auf. Bundesweit für Debatten sorgt immer wieder die Frage: Wem gehören diese Dinge? Solange ein Mensch lebt, teilt das bayerische Justizministerium mit, „werden Körperteile und der Körper des Menschen rechtlich als Einheit behandelt. Damit kann an den künstlichen Körperteilen kein Eigentum einer anderen Person bestehen.“
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