Wegen 'Nötigung mit sexuellem Hintergrund', der Verschaffung von 'jugendpornografischem Schriftmaterial' und der 'versuchten Nötigung' hat das Amtsgericht Wangen einen 24-Jährigen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine einjährige Haftstrafe gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Der Mann hatte eine 17-Jährige mit Nacktfotos erpresst.
Die Schülerin aus Wangen hatte sich in einen sechs Jahre älteren, noch anderweitig gebundenen Mann verliebt. Als der Mann ohne vorherige Ankündigung nach Leutkirch zog, führten sie eine Auseinandersetzung über das Internet. Die Jugendliche hatte ihrem Bekannten erst ganz normale Fotos von sich geschickt, später auch welche, die sie in Unterwäsche zeigten. 'Er hat mir gedroht, dass er meinen Ruf schädigt', so ihre Erklärung.
Details zum Prozess und wie sich die Verhandlung entwickelt hat, lesen Sie in Der Westallgäuer vom 24.09.2014 (Seite 25). Den Westallgäuer erhalten Sie im ganzen Allgäu in den AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper