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Streit um den Namen "Von hier"

Markenrecht

Streit um den Namen "Von hier"

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    Streit um den Namen "Von hier"
    Streit um den Namen "Von hier" Foto: Az Infografik MIB

    Die Lebensmittelkette Feneberg mit Hauptsitz in Kempten liegt im Clinch mit Tengelmann. Der Grund: Feneberg bietet seit über zehn Jahren unter dem Markennamen "Von hier" ökologisch produzierte Produkte aus dem Großraum Allgäu an. Ebenfalls unter der Bezeichnung "Von hier" vertreibt Tengelmann im Raum Brandenburg/Berlin seit 2007 in etlichen Filialen Lebensmittel aus der dortigen Region. Das "schmeckt" Feneberg überhaupt nicht.

    In Deutschland gibt es im Lebensmittelbereich inzwischen über 40 Regionalmarken. Die meisten tragen ihre jeweilige Region auch im Namen wie etwa "Gutes aus Waldhessen", "Rügen Produkt" oder "Lippe Qualität". Im Falle Feneberg ist das anders. Bei "Von hier" kommt das Allgäu nicht vor - und bei "Von hier" in der Brandenburgisches Variante fehlt auch jeder Hinweis auf die Region. Und darin liegt auch das eigentliche Problem. Allgemein übliche Bezeichnungen wie "Von hier" oder "Schmeckt prima" oder "Gut und günstig" sind namensrechtlich nicht zu schützen. "Das geht nur als Wort-Bild-Marke", erklärt Hannes Feneberg, Geschäftsführer des Allgäuer Lebensmittel-Unternehmens.

    Der Schriftzug "Von hier" in Verbindung mit einem Logo oder einem Hintergrundfoto kann also rechtlich geschützt werden, nicht aber die Verwendung der zwei Worte "Von hier" allein.

    Warum streitet sich dann Feneberg dennoch mit Tengelmann um die Bezeichnung? Laut Hannes Feneberg wegen urheberrechtlicher Gründe. "Von hier" der Variante Allgäu und "Von hier" der Variante Brandenburg sind inzwischen in ihrer jeweiligen Region etabliert und so ohne Weiteres nicht mehr vom Markt zu verdrängen. "Uns geht es aber darum, dass nun in Deutschland nicht ein weiterer Anbieter kommt und zum Beispiel im Raum Oberschwaben oder Augsburg - also in unserer unmittelbaren Nachbarschaft - ebenfalls unter dem Schriftzug Von hier Lebensmittel auf den Markt bringt."

    Deshalb wird der Zwist mit Tengelmann wohl in eine gegenseitige Anerkennung münden. Wichtig ist jedoch beiden "Von hier"-Anbietern, dass in ihrer Nähe nicht ein neuer Mitbewerber mit dem gleichen Namen für eine Regional-Marke auftritt. Wie dieses Bemühen rechtlich ausgeht, ist aber noch völlig offen.

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