Er machte auf den Staatsanwalt und das Schöffengericht nicht den Eindruck eines abgezockten Drogendealers: Dass ein 26-jähriger Kaufbeurer 2007 gleichwohl in zwei Rauschgiftgeschäfte mit erheblichen Mengen an Aufputschmitteln verwickelt war, hatte nach Einschätzung aller Verfahrensbeteiligten weniger mit krimineller Energie zu tun, als mit der Suche nach Anerkennung.
Der junge Mann leidet laut ärztlichem Attest unter einer "schizoiden Persönlichkeitsstörung und Angstzuständen" und hat offenbar nur wenig soziale Kontakte. Diese liefen überwiegend übers Internet. Ab dem Jahr 2006 chattete er gelegentlich mit einem 28-Jährigen aus dem Raum Augsburg. Etwa ein Jahr später gab der Mann beim Angeklagten, der damals gemeinsam mit einem Bekannten einen Internethandel mit Chemikalien betrieb, eine größere Bestellung in Auftrag und holte die Ware persönlich ab. Dass es sich um Stoffe zur Amphetamin-Herstellung handelte, wusste der Angeklagte nach eigenen Angaben zunächst nicht. Der Internethandel sei die Idee seines Geschäftspartners gewesen, der damals als Chemiker bei einem Großkonzern arbeitete. Er sei davon ausgegangen, dass alles seine Ordnung habe.
Dass davon jedoch keine Rede gewesen sein konnte, wusste der Kaufbeurer spätestens nach Übergabe der Chemikalien. Sein Kunde sagte ihm nämlich in aller Offenheit, dass er die Stoffe zur Amphetamin-Herstellung benötigte. Der Mann, der damals in Augsburg ein Drogenlabor betrieb, wurde zwischenzeitlich zu einer längeren Haftstrafe verurteilt.
Der Angeklagte wollte sich seinerzeit offenbar bei seinen Bekannten profilieren und erzählte herum, dass er jemanden kenne, der Speed herstellt. Prompt sprangen ein junger Mann aus der Schweiz und ein unbekannter Interessent aus Kaufbeuren auf das Thema an und ließen den Angeklagten bei seinem Kontaktmann ein halbes Kilo Aufputschmittel für insgesamt 1500 Euro erwerben. Bei einem zweiten Deal im Dezember 2007 fuhr der Angeklagte mit drei potenziellen Käufern nach Augsburg.
Hier wechselten zwei Kilo gestrecktes Amphetamin im Wert von rund 8000 Euro den Besitzer. Der Angeklagte war bei der eigentlichen Übergabe zwar nicht dabei. Weil er aber das Geschäft eingefädelt und sich danach noch um ausstehende Zahlungen gekümmert hatte, wurde er jetzt ebenso wie im ersten Fall des unerlaubten Betäubungsmittelhandels schuldig gesprochen.

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Nachdem der bis dato unbescholtene junge Mann geständig war und wohl auch seine Persönlichkeitsstörung eine Rolle gespielt hatte, wurde im Urteil die zweijährige Freiheitsstrafe noch zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss er den Gewinn erstatten, den er bei den Deals - zumindest theoretisch - erzielt hatte. Die Summe von 1900 Euro geht an die Staatskasse.