Haftstrafe: Urteil am Memminger Amtsgericht: Mann (59) aus dem Landkreis Neu-Ulm masturbierte vor schlafendem Mädchen (4)

30. August 2019 08:33 Uhr
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Der Mann wurde zu einer Haftstrafe von 2 Jahre und sechs Monaten verurteilt. (Symbolbild)
Der Mann wurde zu einer Haftstrafe von 2 Jahre und sechs Monaten verurteilt. (Symbolbild)
Bernhard Weizenegger

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs ist ein 59-Jähriger aus dem Landkreis Neu-Ulm am Memminger Amtsgericht verurteilt worden. Er muss nun für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Wie die Augsburger Allgemeine berichtet, wohnte der Mann zusammen mit seiner Partnerin in einer Wohnung. Die Enkelkinder der Frau kamen regelmäßig zu Besuch und blieben auch über Nacht bei ihnen. Als die vierjährige Enkelin im Sommer 2017 dort schlief, ging der 59-Jährige in ihr Zimmer und begann zu masturbieren. Dabei berührte er Gesicht und Hände des schlafenden Kindes. Ein Video der Tat, in dem nur das Mädchen zu erkennen war, lud der Mann später im Internet hoch. Laut Angaben der Augsburger Allgemeine hatten amerikanische Ermittler den Film gefunden. Im Verlauf der Ermittlungen fanden die Polizeibeamten dann heraus, von welchem Computer das Video ins Netz gestellt worden war. Auf den beschlagnahmten elektronischen Geräten des Mannes fanden sie dann weitere 19 Bilder und 15 Filme mit kinderpornografischem Inhalt, so die Augsburger Allgemeine. Im März 2019 erfuhren dann auch die Partnerin des Mannes und deren Tochter von der Tat. Seitdem sitzt der 59-Jährige in der Memminger Justizvollzugsanstalt in Untersuchungshaft. Die Vierjährige soll während der Tat geschlafen haben. Zweifelsfrei bestätigen konnte dies ein Experte nicht. Er habe in dem Video allerdings keine Hinweise dafür gefunden, dass das Kind wach gewesen sein könnte. Die Mutter des Mädchens erklärte außerdem vor Gericht, dass sie kein ungewöhnliches Verhalten oder Folgen der Tat bei ihrer Tochter bemerkt habe. In einer Erklärung, die vor Gericht von seinem Anwalt verlesen wurde, bedauere er die Tat. Wie die Augsburger Allgemeine mitteilt, beschäftige sich der Angeklagte jeden Tag mit der Frage, was ihn dazu getrieben habe. Er könne es sich selbst nicht verzeihen, wolle aber die volle Verantwortung tragen. Nach der Erklärung soll er sich noch persönlich bei den Angehörigen entschuldigt haben. Der Richter verurteilte den 59-Jährigen schließlich zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Das Geständnis des Mannes hielt ihm der Richter zu Gute, es sei ehrlich und authentisch gewesen. Außerdem wurde dem kleinen Mädchen dadurch die Zeugenaussage vor Gericht erspart und er sei nicht vorbestraft gewesen. Darüber hinaus seien bei ihm vergleichsweise wenige kinderpornografische Bilder und Videos gefunden worden. In anderen Fällen seien es teilweise mehrere tausend solcher Dateien, so der Richter.