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Wegen steigender Preise - So sieht die Entlastung durch den Bund aus

Bundestag hat beschlossen

Wegen steigender Preise - So sieht die Entlastung durch den Bund aus

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    Bundestag beschließt Entlastung der Bürgerinnen und Bürger aufgrund der gestiegenen Energie- und Lebensmittelkosten. (Symbolbild)
    Bundestag beschließt Entlastung der Bürgerinnen und Bürger aufgrund der gestiegenen Energie- und Lebensmittelkosten. (Symbolbild) Foto: kschneider2991 auf Pixabay

    Steigende Heizkosten, teurer Sprit und immer mehr Ausgaben beim Einkauf im Supermarkt: Das Leben ist zuletzt deutlich teurer geworden. Das haben auch die Politiker in Berlin gemerkt. Der Bundestag hat am Donnerstag deswegen eine deutliche Entlastung der Bürgerinnen und Bürger beschlossen. Bis 2026 soll es deswegen eine Entlastung von 22,5 Milliarden Euro geben - alleine in diesem Jahr schon 4,5 Milliarden. Der Opposition kommen die Entlastungen aber zu langsam und seien nicht umfangreich genug. Geplant ist:

    Weniger Steuern

    Rückwirkend zum 1. Januar 2022 wird der Grundfreibetrag der Einkommenssteuer erhöht. Das bedeutet konkret: Alle Steuerpflichtigen zahlen künftig weniger Steuern. Bislang lag der Grundfreibetrag bei 9.984 Euro und jetzt bei 10.347 Euro. D.h. bis zu dieser Summe werden Einkommen nicht besteuert.

    Pendler- und Werbungskostenpauschale erhöht

    Um die hohen Spritpreise für Pendler etwas zu kompensieren, hat der Bundestag die Erhöhung der Pendlerpauschale beschlossen. Diese sollte ursprünglich erst in zwei Jahren kommen, wurde nun aber vorgezogen. Wer über 21 Kilometer zur Arbeit unterwegs ist, kann künftig 3 Cent mehr je Kilometer anrechnen. Rückwirkend zum 1. Januar 2022 also 38 Cent pro Kilometer. Diese Regelung wird aber vorerst nur bis 2026 gelten. Zudem wird die Werbungskostenpauschale um 200 Euro auf nun 1.200 Euro erhöht.

    Sofortzuschlag und Einmalzahlung

    Für ärmere Familien und Haushalte hat der Bundestag am Donnerstag einen Sofortzuschlag beschlossen. Kinder und Jugendliche die auf Sozialleistungen angewiesen sind, erhalten ab Juli 20 Euro mehr. Der Höchstbetrag des Kinderzuschlages steigt damit von 229 Euro je Kind. Bedürftige Personen über 18 Jahren erhalten zudem eine Einmalzahlung. Wer Hartz IV oder Arbeitslosengeld II bekommt, erhält einmalig 200 Euro. Bezieher von Arbeitslosengeld I können mit einmalig 100 Euro rechnen. Geplant ist die Auszahlung im Juli dieses Jahres.

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