Am Donnerstag werden die Corona-Regeln in Österreich weiter gelockert. Am Montagabend hat das Gesundheitsministerium die Lockerungen präzisiert. Wie vol.at berichtet, entfällt die Maskenpflicht bei Dienstleistern wie Friseuren. Zudem gibt es keine Sperrstunde mehr. Damit können auch Nachtlokale wieder öffnen - allerdings mit einer Auslastung von maximal 75 Prozent. Dafür gibt es im Handel keine Quadratmeter-Beschränkungen mehr. Bei Großveranstaltungen gibt es ab Donnerstag keine Publikumsobergrenzen oder Kapazitätsbeschränkungen mehr. Auch indoor wird die Maskenpflicht bei Veranstaltungen aufgehoben.
3-G-Regel gilt weiterhin in Österreich
Die 3-G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) gilt weiterhin in der Gastronomie, bei körpernahen Dienstleistungen, in Beherbergungsbetrieben, für Zusammenkünfte mit mehr als 100 Teilnehmern, in Freizeiteinrichtungen und Kultureinrichtungen (ausgenommen Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archive), für Reisebusse und Ausflugsschiffe und an nicht öffentlichen Sportstätten.
Maskenpflicht entfällt an vielen Orten
Überall, wo die 3-G-Regel gilt, entfällt die Maskenpflicht. Ausnahmen gibt es in Alten- und Pflegeheime und Gesundheitseinrichtungen. In geschlossenen Räumen, wie öffentlichen Verkehrsmitteln und deren Stationen, Taxis, Seil- und Zahnradbahnen, in Kundenbereichen, an Arbeitsorten mit Kundenkontakt und bei Parteienverkehr, muss weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Eine FFP2-Maske ist, außer in Pflegeheimen und Krankenhäusern, nicht mehr verpflichtend.