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Knöllchen, zerkratzte Scheibe und Gericht: Alles nur wegen einer Leberkässemmel

War eine Polizeihostess schuld?

Knöllchen, zerkratzte Scheibe und Gericht: Alles nur wegen einer Leberkässemmel

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    Während ein Mann eine Leberkässemmel kaufte, wurde der Scheibenwischer an seinem Auto beschädigt. (Symbolbild)
    Während ein Mann eine Leberkässemmel kaufte, wurde der Scheibenwischer an seinem Auto beschädigt. (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa | Sven Hoppe

    Eigentlich wollte er sich nur eine Leberkässemmel holen, dann erwartete einen Mann eine böse Überraschung. Nach seinem Metzgereibesuch fand er ein Knöllchen an seinem Auto, das er verbotswidrig geparkt hatte. Auch der Scheibenwischer war abgebrochen. Das bemerkte der Mann aber erst, als er seinen Wagen startete, sodass der kaputte Wischer die Windschutzscheibe zerkratzte. Ein Münchner Gericht beschäftigte sich laut dem ADAC nun mit der Frage, wer den Schaden bezahlen muss.

    Autofahrer will Schaden vom Freistaat Bayern ersetzt bekommen

    Konkret geht es um 1.264 Euro, die der Autofahrer vom Freistaat Bayern ersetzt haben möchte. Er macht die Polizeihostess für den Schaden verantwortlich. In erster Instanz scheiterte der Mann mit seiner Forderung nach Schadenersatz. Die Niederlage wollte er aber nicht akzeptieren und legte Berufung ein. Auch dabei hatte er keinen Erfolg. Laut den Richtern sei nicht bewiesen, dass die Polizeihostess den Scheibenwischer abgebrochen habe. Es gebe keine Zeugen dafür. Auch ein Passant hätte den Scheibenwischer beschädigt haben können. Die Richter rieten dem Autofahrer, seine Berufung zurückzuziehen. Diesem Rat folgte er. Damit wurde aus dem Schadenersatz nichts.

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