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Kinder in Kita Bärenhöhle in Nordrhein-Westfalen dürfen "In der Weihnachtsbäckerei" nicht mehr singen

Das ist der Grund

Kita-Kinder dürfen "In der Weihnachtsbäckerei" nicht mehr singen

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    Das Lied "In der Weihnachtsbäckerei darf in einer Kita in Nordrhein-Westfalen von den Kindern nicht mehr ohne Weiteres aufgeführt werden. (Symbolbild)
    Das Lied "In der Weihnachtsbäckerei darf in einer Kita in Nordrhein-Westfalen von den Kindern nicht mehr ohne Weiteres aufgeführt werden. (Symbolbild) Foto: IMAGO / Mint Images

    Rolf Zuckowskis "In der Weihnachtsbäckerei" kennt so gut wie jedes Kind. Doch in der Kita Bärenhöhle in Recke in Nordrhein-Westfalen darf das Weihnachtslied nun nicht mehr von den Kindern gesungen werden. Zumindest nicht beim Weihnachtskonzert der Kita. 

    Kita müsste 150 Euro zahlen, damit die Kinder "In der Weihnachtsbäckerei" singen dürfen

    Dabei geht es nicht um den Text, oder weil das Lied möglicherweise aus der Zeit gefallen ist. Nein, der Kita ist es ganz einfach zu teuer. Die GEMA-Gebühren sind zu hoch, wie Björn Schmitz, der Vorstandschef der Kita, gegenüber RTL erklärt. Das Problem: Das Weihnachtskonzert der Kita-Kinder vor ihren Eltern, Verwandten und Freunden gilt als öffentliche Aufführung. Aus diesem Grund verlangt die GEMA für das Aufführen des Liedes Gebühren. Ganze 150 Euro müsste die Kita zahlen, damit die Kinder das Lied singen dürfen. 

    Kita-Kinder dürfen Weihnachtslied nicht bei Aufführung singen

    Natürlich können die Kinder der Kita dennoch Weihnachtslieder singen. Aber eben nicht als Teil einer öffentlichen Aufführung vor ihren Eltern. In diesem Fall müsste jedes Lied, wie "In der Weihnachtsbäckerei" vorher angemeldet und entsprechend "bezahlt" werden. "Ich müsste jedes Lied, das wir singen, vorher anmelden“, sagt Mechthild Ahrens die Leiterin der Kita Bärenhöhle zu RTL.

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