Prozess: Lebenslange Haft wegen Mordes an Afghanin (34): Brüder legen Revision ein

24. Februar 2023 06:08 Uhr von dpa
Kriminalgericht Moabit
Die am Mord ihrer Schwester verurteilten Brüder wollen das Urteil anfechten.
Annette Riedl

Weil sie ein selbstbestimmtes Leben führen wollte, musste eine 34-Jährige wohl sterben. Das Landgericht Berlin kam vor einer Woche zu der Überzeugung, dass ihre zwei Brüder die zweifache afghanische Mutter umgebracht hatten, weil ihnen ihr Lebensstil nicht passte. Gegen das Urteil - eine lebenslange Haftstrafe - legten die Brüder jetzt Revision ein.

Der gewaltsame Tod einer Afghanin, deren Leiche in Bayern gefunden wurde, wird die Justiz weiter beschäftigen.  Die wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilten Brüder akzeptieren das Urteil nicht und haben Revision eingelegt, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage sagte. Das Landgericht Berlin hatte die beiden 27 und 24 Jahre alten Männer vor einer Woche wegen gemeinschaftlichen Mordes für schuldig befunden. Laut Urteil haben die Männer ihre Schwester im Juli 2021 ermordet, die Leiche dann in einem Rollkoffer per Zug nach Bayern gebracht und dann in einem Erdloch etwa 30 Kilometer von Donauwörth entfernt verscharrt.

Gericht ist überzeugt: Bürder passte Lebensführung der Schwester nicht

Nach Überzeugung des Gerichts wurde die zweifache Mutter ermordet, weil diese ihr Leben nach eigenen Vorstellungen führen wollte. Die 34-Jährige habe sterben müssen, weil ihr Leben nicht den Moralvorstellungen der afghanischen Familie entsprach. Die Brüder hätten sich bei der Tat von "archaisch anmutenden Überlegungen" leiten lassen, urteilten die Richter.

27-Jähriger gesteht Tötung seiner Schwester

Der ältere Bruder hatte im Prozess die Tötung der Schwester gestanden, dabei aber eine Art Unfall in einem Streit geschildert. Sein Bruder sei nicht beteiligt gewesen, so der 27-Jährige. Seine Anwälte verlangten einen Schuldspruch wegen Körperverletzung mit Todesfolge und eine Haftstrafe von maximal fünf Jahren. Die Verteidiger des jüngeren Angeklagten hatten auf Freispruch plädiert.