Obermaiselstein
Anzeige wegen Softairwaffe
Der leicht angetrunkene junge Mann hatte bei einer Polizeikontrolle geleugnet, dass er verbotene oder gefährliche Gegenstände mit sich führt. Grund für die Anzeige: Seit der Verschärfung des Waffengesetzes im Jahr 2008 ist das Führen von sogenannten Anscheinswaffen, die echten Waffen optisch täuschend ähnlich sind, verboten.