Im Tiefschnee verletzt
Snowboardfahrer klagt gegen Nebelhornbahn und bekommt Recht: Berufung eingelegt
Weil er sich an einer Pistenbegrenzung schwer verletzte, hat ein Snowboarder die Nebelhornbahn AG verklagt. Ende Juni fiel dann das Urteil am Landgericht Kempten. Der Snowboarder gewann: Die Nebelhornbahn habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt und müsse somit für den beim Unfall entstandenen Schaden aufkommen. Das teilt das Landgericht Kempten gegenüber all-in.de mit. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht. Die Nebelhornbahn hat Berufung eingelegt. Derzeit ist das...