Betrug
Oberallgäuer Forstunternehmen rechnet Arbeitslöhne falsch ab - Bewährung für Geschäftsführer
Wenn ein Holzarbeiter seine eigene Motorsäge benutzt, kann er eine Werkzeugentschädigung als Zuschlag auf den Lohn verlangen. Dieses Prinzip drehte der Geschäftsführer eines Oberallgäuer Forstunternehmens um: Er rechnete das Gehalt seiner Mitarbeiter zu einem großen Teil in Motorsägenstunden ab. Damit sparte er sich für diese Stunden unterm Strich Sozialabgaben und Steuern in Millionenhöhe. Wegen „Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt“ standen er und sein Steuerberater sowie...