Juristische Bedenken
Ostallgäu verbietet touristische Aktivitäten: Polizei soll Verfügung nicht vollstrecken
Update vom 10. April 2020 um 07:18 Uhr: Das Landratsamt reagiert auf die Äußerungen Herrmanns und teilt mit: "Der Landkreis nimmt die formaljuristischen Bedenken des Bayerischen Innenministeriums gegen die Allgemeinverfügung zur Kenntnis und wird diese akzeptieren." Die Polizei sei angehalten die Verfügung nicht zu vollstrecken, wohl aber die Einhaltung der bestehenden bayerischen Regelungen zur Ausgangsbeschränkung zu kontrollieren, so das Landratsamt weiter. Damit ist das vom Landratsamt...