Sicherheit
Stadt Kempten weist auf Regelungen für Verkauf und Abbrennen von Feuerwerkskörpern hin
Zum Verkauf und Abbrennen von Feuerwerkskörpern weist die Stadt Kempten (Allgäu) auf mehrere Regelungen hin. Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen heuer nur in der Zeit vom 28. bis 31. Dezember 2013 angeboten und an den Verbraucher abgegeben werden. Da in diesem Jahr der 29. Dezember ein Sonntag ist, ist der Verkauf bereits ab 28.12.2013 zulässig. Die Anwendung der pyrotechnischen Gegenstände der Klasse II ist nur am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubnisfrei. Dabei ist zu beachten, dass das...