Regelung
Oberallgäu: Anlieger sollen für Straßenbau mitzahlen
Seit April können Kommunen beim Straßenausbau nicht nur unmittelbare Anlieger zur Kasse bitten, sondern auch die in Nachbarstraßen. In Sonthofen stellte Jurist Gerhard Wiens die Vor- und Nachteile der neuen Regelung vor. Er machte dabei auch deutlich, dass immer ein Teil der Menschen draufzahlen wird. Voraussetzung dafür, dass das jeweilige Rathaus von seinen Anliegern eine Beteiligung fordern kann, ist eine sogenannte Straßenausbau-Beitragssatzung. Obwohl der Gesetzgeber die eigentlich für...