Ehrenamt
In Ostallgäuer Vereinen bald Führungszeugnis fürs Ehrenamt notwendig
Obwohl das Bundeskinderschutzgesetz schon am 1. Januar 2012 erlassen wurde, schlägt es erst jetzt hohe Wellen. Denn darin wird geregelt, dass in allen Vereinen, in denen Jugendarbeit angeboten wird, die ehrenamtlichen Helfer genauso wie die Hauptamtlichen ein Führungszeugnis nachweisen müssen. 'Die Umsetzung geht erst jetzt vonstatten. Bislang führte es zu erheblichen Problemen und Rechtsunsicherheiten für die freien Träger der Jugendarbeit', sagt Susanne Kettemer, Pressesprecherin des...