Prozess
Jäger erschießt Hund in Seeg: Kein Schadensersatz
Keinen Schadensersatz bezahlen muss ein Jäger, der bei Seeg einen freilaufenden Rottweiler erschossen hat. Der Jäger hatte den Hund freilaufend und nach einem Reh jagend angetroffen und ihn, nach eigener Aussage nach Abgabe eines Warnschusses erlegt. Für das Urteil des Gerichts zugunsten des Jägers war entscheidend, dass unabhängige Zeugen bestätigten, dass der Rottweiler ein Reh gehetzt habe. Damit habe eine akute Gefahr fürs Wild bestanden, die der Jäger zurecht durch seinen Schuss auf den...