Straftat nach dem Bundesnaturschutzgesetz
Unbekannte zerstören Biberdämme in Zaisertshofen
Unbekannte haben am Verbindungsgraben von der Flossach zum Lettenbach, in der Nähe einer Firma, drei Biberdämme entfernt. Ohne behördliche Genehmigung ist das aber verboten, teilt die Polizei mit. Laut dem Bundesnaturschutzgesetz droht eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro oder eine Freiheitsstrafe. Polizei sucht ZeugenDa für das Entfernen dieser drei Dämme keine Genehmigung vorliegt, sucht die Polizei nun nach Zeugen. Diese können sich unter der Tel. 08247/96800 bei der Polizei in Bad...