Agentur für Arbeit
Arbeitgeber aufgepasst: Wichtige Frist bei der Erstattung von Kurzarbeitergeld läuft ab
Arbeitgeber aufgepasst: Ende Juni läuft eine wichtige Frist ab, die Unternehmen bei der Erstattung von Kurzarbeitergeld beachten müssen. Bis zum 30.6. besteht letzt-malig die Möglichkeit, Kurzarbeit für den Monat März abzurechnen. Unternehmen haben gesetzlich rückwirkend bis zu drei Monate Zeit, genehmigte und dann realisierte Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit abzurechnen. Im Juni läuft damit die Frist für März aus, dem Monat in dem die Coronavirus-Pandemie die Wirt-schaft auch im Allgäu...