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Verwaltungsgericht kippt Verkaufsverbot von Non-Food-Artikeln in Memminger Feneberg-Märkten
Gute Nachricht für die Verbraucher in Memmingen - das Verwaltungsgericht Augsburg hat das Verkaufsverbot von sogenannten Non-Food-Artikeln in den Filialen der Firma Feneberg gekippt. Laut der Stadt Memmingen ist damit jetzt der Verkauf von Haushalts-Artikeln, Schreibwaren oder beispielsweise Spielzeug auch in anderen Verbraucher- und SB-Märkten in der kreisfreien Stadt erlaubt. Das Memminger Ordnungsamt hatte sich zunächst auf die Vorgaben des Gesundheitsministeriums berufen und den Verkauf von...