Nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Markt Oberstdorf erhöht Zweitwohnungssteuer
Der Marktgemeinderat in Oberstdorf hat eine neue Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in Oberstdorf beschlossen. Wie die Gemeinde mitteilt, gilt nun die Jahres-Nettokaltmiete als künftige Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Steuer. Bisher wurde in Oberstdorf die Zweitwohnungssteuer auf Grundlage der Einheitswerte von 1964 berechnet. Mit der neuen Satzung steigt der lineare Steuersatz auf zwanzig Prozent der Jahres-Nettokaltmiete an. Insgesamt werden in Oberstdorf rund ein...