Urteil
Gericht hat entschieden: Bayern bleibt Inhaber der Marke "Neuschwanstein"
Die Marke "Neuschwanstein" für Souvenirs nutzen: Händler sind bis vor den Europäischen Gerichtshof gezogen, damit sie das dürfen. Der EuGH hat jetzt entschieden, dass der Freistaat Bayern das Recht an der Marke behält. Das berichtet die Augsburger Allgemeine. Für die Händler bedeutet das demnach: weiterhin Lizenzgebühren bezahlen, damit "Neuschwanstein" auf ihren Souvenirs für entsprechenden Absatz sorgt. Um die Marke "Neuschwanstein" wird schon seit Jahren gestritten. 2016 hatte ein...