Urteil
Landgericht Memmingen: Prostituierte (50) muss drei Monate ins Gefängnis
Eine 50-Jährige bringt Mindelheim und Memmingen durcheinander. Sie muss drei Monate hinter Gittern, da ihre Liebesdienste in Orten unter 30.000 Einwohnern nicht erlaubt sind. Zudem ist sie mehrfach vorbestraft. Wegen unerlaubter Prostitution hatte das Amtsgericht Memmingen eine 50-jährige Frau zu einer fünfmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. In einer Berufungsverhandlung stand sie nun vor der vierten Strafkammer des Landgerichts Memmingen. Zwar reduzierte der Richter das Urteil auf drei...