Ministerium ändert Vorgaben
Märkte in Bayern dürfen wieder ihr gesamtes Sortiment anbieten
In zwei Urteilen hat das Verwaltungsgericht Augsburg das Verkaufsverbot von Non-Food-Artikeln in den Feneberg-Filialen in Kempten und Memmingen gekippt. Nun hat das Bayerische Gesundheitministerium reagiert und seine Vorgaben für Geschäfte geändert, die auch während des Lockdowns geöffnet haben. Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten, dürfen große Lebensmittelhändler und Drogeriemärkte in Bayern ab sofort wieder ihr gesamtes Sortiment verkaufen. Allerdings dürfen die Märkte keine Waren...