Luftamt
Allgäu Airport: 2019 insgesamt 13 Genehmigungen für Starts und Landungen außerhalb der Betriebszeit
Die Betriebserlaubnis des Allgäu Airports erlaubt Landungen nur von 06:00 Uhr bis 22:30 Uhr. Gestartet werden darf sogar nur bis 22:00 Uhr. Hat ein Flugzeug Verspätung, sodass es außerhalb der Betriebszeiten landen oder starten müsste, braucht der Pilot eine Genehmigung. Laut Allgäuer Zeitung stellte das Luftamt im vergangenen Jahr 13 davon aus. Allerdings darf auch der Flughafen bei Landungen, die eigentlich früher geplant waren, bis 23:00 Uhr bei den fest stationierten Fliegern bis 23.30...