Ausnahmenverordnung
Sonderregel für Genesenenstatus im deutschen Bundestag - Statt drei weiterhin sechs Monate
Seit dem 15. Januar besitzt der Genesenenstatus nach einer Corona-Infektion eine kürzere Gültigkeit. Statt den zuvor gültigen sechs Monaten zählen Menschen in Deutschland nur noch drei Monate lang als genesen. Das gilt überall in ganz Deutschland. In ganz Deutschland? Nein. Im Deutschen Bundestag gilt etwas anderes. Dort zählt der Genesenenstatus wohl weiterhin sechs Monate. Das teilte ein Parlamentssprecher auf Anfrage der ZEIT ONLINE mit. COVID-19-Schutzmaßnahmen-AusnahmenverordnungIm...