Urteil des Landgerichts Münster
Eigentümer haften selbst uneingeschränkt für Schädigungen durch Mobilfunksendeanlagen auf ihren Immobilien
Allen Grundstückseigentümern, die ihre Grundstücke für den Betrieb von Mobilfunkanlagen vermieten oder verpachten, sollte das Urteil des Landgerichts Münster, AZ: 08 O 178/21, zur persönlichen, uneingeschränkten Haftung von Schädigungen durch Mobilfunkstrahlung ausgehend von Mobilfunkmasten bekannt sein. Das Gericht stellt klar: Vermieter von Mobilfunkstandorten könnten für EMF-bedingte Schäden haftbar gemacht werden (EMF = elektromagnetischen Felder). Natürlich können und müssen Kommunen,...