Strafanzeige: Zwei Männer wollen im Landschaftsschutzgebiet Forggensee campieren

2. September 2019 13:30 Uhr von Camilla Schulz
Zelten, Feuer und Rauchen sind in Landschaftsschutzgebieten verboten.
Zelten, Feuer und Rauchen sind in Landschaftsschutzgebieten verboten.
Holger Mock

Auf einer Streifenfahrt auf dem Forggensee entdeckte die Wasserschutzpolizei am Wochenende zwei Männer mit zwei Kindern auf einer aufgeschütteten Insel. Die Gruppe war gerade am Angeln. Bei einer genaueren Kontrolle wurde festgestellt, dass die beiden Erwachsenen auf der Insel grillen wollten.  Weiter im Gebüsch entdeckten die Beamten außerdem ein Zelt für die Übernachtung und eine Liege samt Sonnenmuschel. Die beiden Männer erwartet nun eine Anzeige wegen des unerlaubten Campierens im Landschaftsschutzgebiet.