Beamte der Grenzpolizeigruppe Memmingen hatten einen 48-jährigen Bulgaren vor seiner geplanten Heimreise kontrolliert. Dabei stellten sie fest, dass ein Vollstreckungshaftbefehl gegen den Mann vorlag. Er wurde wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Haftstrafe verurteilt, die er nie angetreten hatte. Statt in die Heimat ging es für den Mann hinter Gitter. Er muss jetzt seine Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt absitzen.
Fluggast rastet bei Gepäckkontrolle aus
Am Mittwochnachmittag kam es zwischen einem 43-jährigen Fluggast und einer 35-jährigen Flughafenmitarbeiterin im Allgäu Airport zu einem Streit. Weil der 43-Jährige einen Aufpreis für sein zu großes Handgepäck zahlen sollte, wurde er gegenüber der Frau ausfällig und handgreiflich. Der Mann wurde daraufhin für seinen geplanten Flug nach Varna ausgeschlossen. Beamte der Grenzpolizeigruppe verwiesen ihn anschließend des Terminals. Außerdem muss er sich nun wegen Beleidigung und Körperverletzung verantworten. Die Flughafenmitarbeiterin klagte über Schmerzen, blieb aber der Polizeimeldung zufolge offenbar unverletzt.
Moldauer und Bosnier dürfen nicht nach Deutschland
Am selben Tag verweigerten Beamte der Grenzpolizeigruppe Memmingen zwei Männern die Einreise nach Deutschland. Ein 40-jähriger Moldauer erfüllte die Einreiseverweigerungen nicht, um als Tourist einreisen zu dürfen. Gegen einen 31-jährigen Bosnier bestand hingegen ein Einreiseverbot. Beide wurden in ihre Herkunftsländer zurückgewiesen.
Einen Monat zu lang in Deutschland
Beamte der Grenzpolizeigruppe Memmingen leiteten am Mitwcoch ein Strafverfahren gegen eine 53-jährige Albanerin ein, weil sie sich etwa einen Monat länger als erlaubt in Deutschland aufgehalten hatte. Letztlich durfte die Dame ihren geplanten Rückflug in die Heimat antreten.