Eine 73-jährige Marktoberdorferin wollte am Samstagnachmittag ihren Führerschein, kurz vor Ablauf eines Fahrverbotes, bei der Polizei abholen. Dabei kam sie allerdings mit ihrem eigenen PKW zur Polizeidienststelle gefahren. Grundsätzlich ist eine Abholung des Führerscheines am letzten Tag des Fahrverbotes zwar möglich. Fahren darf man aber erst am Folgetag. Sie erwartet nun eine Strafanzeige wegen des Fahrens trotz Fahrverbot.
Strafanzeige: Trotz Fahrverbot: Frau (73) fährt mit Auto zur Marktoberdorfer Polizei
