Kurz vor Mitternacht erschien ein 66-jähriger Obdachloser bei der Polizeiinspektion Neu-Ulm und gab an, verfolgt zu werden. Als die Beamten mehr darüber wissen wollten, konnte der Mann aber nur wirre Angaben dazu machen. Die Polizisten konnten nicht feststellen, dass der 66-Jährige tatsächlich verfolgt wurde.
Obdachloser in Neu-Ulm kann Geldstrafe nicht bezahlen und muss ins Gefängnis
Als die Beamten die Personalien des Mannes überprüften, stellten sie fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Heidelberg vorlag. In einem Strafverfahren wurde dem 66-Jährigen offenbar eine Geldstrafe auferlegt, die der Mann nie bezahlt hatte.
Weil er den vierstelligen Betrag nicht bezahlen konnte, nahmen ihn die Polizisten in Haft. Sie lieferten ihn am Freitag im Gefängnis ab, wo er die Geldstrafe ersatzweise absitzen wird.