Aktueller Fall: Neu-Ulm: Unbekannte sprechen Kinder an der Schule an - Das empfiehlt die Polizei

29. März 2023 17:11 Uhr von Redaktion all-in.de
Polizei Bayern (Symbolbild)
Die Polizei warnt vor fremden Erwachsenen, die Kinder ansprechen, z.B. vor Schulen. (Symbolbild)
Eileen Schwaninger

Immer wieder sprechen Erwachsene in der Region Kinder an, zuletzt vor einer Neu-Ulmer Schule. Die Polizei gibt Tipps zum richtigen Verhalten.

Am Dienstag haben an einer Neu-Ulmer Schule Schüler angesprochen. "Die Polizei nimmt alle Meldungen zum verdächtigen Ansprechen von Kindern sehr ernst und geht diesen Informationen nach", heißt es seitens der Polizei. Viele Erwachsene wissen nicht, was zu tun ist, wenn man beobachtet, dass jemand Kinder anspricht. Die hingegen brauchen konkrete Tipps und Handlungsanweisungen, was sie tun sollen, wenn sie jemand anspricht. Die Polizeiinspektion Neu-Ulm gibt daher folgende Verhaltensempfehlungen für Zeugen, Eltern und Kinder.

Empfehlungen für Erwachsene:

  • Wenn Sie selbst Zeuge davon werden, dass Kinder von Fremden angesprochen werden, reagieren Sie bitte sofort!
  • Handelt es sich tatsächlich um eine "fremde" Person?
  • Notieren Sie sich Kennzeichen und eine Personenbeschreibung sowie die Namen der Kinder, die betroffen waren.
  • Informieren Sie sofort die Polizei!
  • Wenn sie von Dritten erfahren, dass Kinder von Fremden angesprochen wurden, reagieren Sie bitte besonnen.
  • Wer ist die Quelle dieser Information, handelt es sich um eine Information vom Hören-Sagen oder kann die Quelle benannt werden?
  • Wenn die Quelle bekannt ist, geben Sie diese Information bitte an die Polizei weiter.
  • Wenn Sie die Quelle nicht ausfindig machen können, verbreiten Sie die Nachricht bitte nicht weiter!

Empfehlungen für Kinder:

  • Bevor ich weggehe, gebe ich Erwachsenen Bescheid.
  • Bevor ich in ein Auto steige oder Geschenke annehme, frage ich meine Eltern um Erlaubnis.
  • Wenn möglich gehe ich gemeinsam mit Freunden oder Klassenkameraden.
  • Ich sage laut und deutlich, was ich nicht will: "Lassen Sie mich in Ruhe!"
  • Ich trete nicht zu nah an Fahrzeuge heran. Fragen von Autofahrern können von Erwachsenen beantwortet werden.
  • Fühle ich mich bedroht, mache ich laut auf mich aufmerksam.
  • Weglaufen ist nicht feige.
  • Ich kann die Polizei über 110 jederzeit anrufen oder jemanden bitten, das für mich zu tun.
  • Ich bin etwas Besonderes und habe Anspruch darauf, mich sicher zu fühlen!

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