Treffer bei Kontrollen: Grenzpolizei Lindau stellt verbotene Waffen und Pilze sicher

10. August 2023 14:27 Uhr von Redaktion all-in.de
Verbotene Waffen und Pilze stellt die Grenzpolizei Lindau am Mittwoch bei Kontrollen sicher. (Symbolfoto)
Benjamin Liss

Mehrere Treffer sind der Grenzpolizei Lindau am Mittwoch gelungen. Sie stellten bei Kontrollen verbotene Waffen und Pilze sicher.

Lindauer Grenzpolizisten kontrollieren Auto auf der A96

Fahnder der Grenzpolizei Lindau hielten am Mittwochmittag nach eigenen Angaben auf der A96 in Fahrtrichtung München einen Audi mit bulgarischem Kennzeichen an. Der 69-jährige Fahrer aus Griechenland sagte gegenüber den Beamten, dass er das Fahrzeug von einem Freund geliehen habe, der in Deutschland wohnt. Als die Polizisten das Auto überprüften, stellten sie fest, dass die Kennzeichen und die Zulassung schon seit Anfang 2023 nicht mehr gültig sind. 

Eine Versicherung konnte der Fahrer ebenfalls nicht vorweisen. Die Beamten verboten dem Mann die Weiterfahrt. Sie ermitteln nun gegen den Fahrer und den Autohalter wegen Steuerhinterziehung und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. 

Elektroschocker ist als Taschenlampe getarnt

Wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz muss sich dagegen ein 30-jähriger Autofahrer verantworten, den die Polizisten bei einer weiteren Verkehrskontrolle anhielten. Sie entdeckten bei ihm eine Taschenlampe, die als Elektroschocker genutzt werden kann. Im Auto befand sich zudem noch ein Springmesser, das in Reichweite neben dem Fahrer lag.

Weil es sich bei den Gegenständen um verbotene Waffen handelt, ermitteln die Polizisten nun wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Der 30-jährige Bulgare musste vor Ort eine Sicherheitsleistung in Höhe eines mittleren dreistelligen Betrags hinterlegen.

Mann hat verbotene Pilze dabei

Am frühen Abend kontrollierten die Fahnder am Grenzübergang einen 43-jährigen Finnen, der zu Fuß unterwegs war. Weil er sich auffällig verhielt, durchsuchten die Polizisten den Mann. Dabei fanden sie mehrere Verpackungen mit getrockneten Pilzen. Als sie diese überprüften, stellten sie fest, dass sie gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen und somit verboten sind. Der 43-Jährige musste eine Sicherheitsleistung für das zu erwartende Strafverfahren zahlen.

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