Am Donnerstagvormittag hielten Beamte des Gefahrguttrupps auf dem Parkplatz Burgacker-Süd an der A96 einen bulgarischen Lkw an. Bei der Kontrolle stellte sich nach Angaben der Polizei heraus, dass das bulgarische Unternehmen gegen die Kabotagebestimmungen, die im Güterkraftverkehrsgesetz geregelt sind, verstoßen hatte. Unter Kabotage versteht man Transportdienstleistungen innerhalb eines Landes durch ein ausländisches Verkehrsunternehmen. Stellvertretend für die Firma musste der 48-jährige Fahrer eine Sicherheitsleistung im mittleren vierstelligen Bereich zahlen. Danach durfte er weiterfahren.
Prüffrist für Feuerlöscher versäumt
Als die Polizisten einen polnischen Sattelzug unter die Lupe nahmen, der Gefahrgut-Granulat geladen hatte, stellte sich heraus, dass die Prüffrist eines der beiden Feuerlöscher, die vorgeschrieben sind, abgelaufen war. Das polnische Beförderungsunternehmen musste deswegen eine Sicherheit in Höhe eines niedrigen dreistelligen Betrages bezahlen. In beiden Fällen ergeht nun eine entsprechende Anzeige an das Bundesamt für Logistik und Mobilität.
Lkw-Fahrer verstößt gegen Lenk- und Ruhezeiten
In der Nacht auf Freitag, kurz nach Mitternacht, hielt eine Streife der Autobahnpolizei Memmingen einen Sattelzug mit griechischer Zulassung auf dem Parkplatz Badhauser Wald-West an der A7 an. Als die Polizisten die digitalen Daten auswerteten, stellten sie fest, dass der 49-jährige Grieche am Steuer des Lkw mit einer fremden Fahrkarte unterwegs war. Doch damit nicht genug. Der Mann hatte zeitweise auch gar keine Fahrerkarte ins Kontrollgerät gesteckt und in mehreren Fällen gegen die Lenk- und Ruhezeiten verstoßen. Die Polizei ermittelt nun gegen den Fahrer wegen Fälschens beweiserheblicher Daten. Sie behielten eine Sicherheitsleistung im niedrigen vierstelligen Bereich ein.
Außerdem hatte es das griechische Unternehmen nach Angaben der Polizei versäumt, den im Fahrpersonalgesetz vorgeschriebenen Datendownload vorzunehmen. Deshalb musste die Firma eine Sicherheitsleistung in gleicher Höhe zahlen. Anschließend durfte der 49-Jährige weiterfahren.