Ein 50-jähriger Mitarbeiter ist in ein Sonthofer Geschäft zurückgekehrt, obwohl er bereits des Ladens verwiesen worden war. Er weigerte sich den Laden zu verlassen und lehnte auch die Corona-Maßnahmen ab. Der Mann gab an, dass die Maßnahmen gegen Corona mit seinem Glauben nicht vereinbar seien. Aus diesem Grund wollte er auch nicht den notwendigen Test durchführen. Die gerufene Polizei erklärte ihm die Rechtslage. Trotz Uneinsichtigkeit verließ er nach kurzer Zeit erbost über ein Fenster des Frühstücksraumes das Gebäude.
Corona-Regeln nicht mit Glauben vereinbar: 50-jähriger Mitarbeiter eines Sonthofer Geschäfts verweigert die Corona-Maßnahmen
