Justiz
Mann (35) klaut 11,53 Euro aus Opferstock in Mindelheim: Acht Monate in Haft

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Der 35-Jährige hat versucht, den Opferstock der Mindelheimer Stadtpfarrkirche zu leeren, und zwar mit einer trickreichen Methode
Es sind genau elf Euro und 53 Cent, die einen 35-jährigen Mann demnächst wohl für acht Monate hinter Gitter bringen. Genau diese Geldsumme hat der zweifache Familienvater im Februar dieses Jahres aus dem Opferstock der Mindelheimer Stadtpfarrkirche St. Stephan gefischt. Er wurde dabei auf frischer Tat ertappt.
Laut Anklage hat sich der Mann mit einem klebenden Paketband an dem Opferstock zu schaffen gemacht und so das Geld, das Gläubige dort hinein geworfen haben, wieder nach oben befördert.
Der Mesner, der an diesem Nachmittag gerade in der Sakristei arbeitete, hörte ein metallisches Geräusch und sah dann . Er wollte den Dieb stellen, doch dieser konnte gerade noch flüchten.
Binnen kürzester Zeit machte sich die hinzugerufene Polizei auf die Suche - und entdeckte im Stadtgraben einen Mann, auf den die vom Mesner abgegebene Personenbeschreibung zutraf. 'Er stand ganz ruhig da', erinnerte sich der Polizist, der vor Gericht als Zeuge aussagte.
'Und er hat komischerweise nicht gefragt, was die Polizei dort tut.' Die Beamten stießen auf am Boden liegendes Münzgeld und Paketklebeband. Der 35-Jährige habe sich ohne Weiteres festnehmen lassen und die Tat zugegeben, erklärte der Polizist vor Gericht. Der Dieb habe damals angegeben, das Geld für Zigaretten zu brauchen.
Vor Gericht erklärte der Angeklagte nun, dass er das Geld nicht für Zigaretten, sondern für Essen benötigt habe. Er habe sich dafür aber geschämt. Der Bulgare war vor rund acht Jahren nach Deutschland gekommen, hat ein paar Mal gearbeitet und lebt mit seiner Frau und seinen zwei Kindern seit knapp zehn Monaten von Hartz IV.
Er lebe am Existenzminimum, sagte der Mann. Weil er keinen Führerschein besitze, finde er keinen Job. Vor Gericht war sein Anwalt nicht erschienen, weil er dessen Honorar nicht zahlen konnte.
Kein Anwalt auf Kosten des Staates
Richter Dieter Klotz hatte dafür kein Mitleid: 'Hier gibt’s keinen Anwalt auf Kosten des Staates.' Für einen Pflichtverteidiger müssten bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein - was hier nicht der Fall sei. Und überhaupt, so Klotz: 'Dass man nicht stehlen darf, ist in Bulgarien genauso.'
Mehrfach entschuldigte sich der Angeklagte und betonte seine Schuld. 'Ich bin Christ und mir tut es so leid. Seitdem läuft alles schief', sagte er und ergänzte: 'Es war meine letzte Rettung.' Dass man wegen Geldmangels in Deutschland verhungern und deshalb stehlen müsse, konnten aber weder Richter noch Staatsanwältin nachvollziehen, zumal der Mann bereits vorbestraft war.
2013 war er wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt worden, ein Jahr später wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Bewährungsstrafe. Somit stand der Mann zum Tatzeitpunkt noch unter offener Bewährung.
Richter verdoppelt die Haftdauer
Wie die Staatsanwaltschaft sah auch Richter Dieter Klotz keine günstige Sozialprognose für den 35-Jährigen. Klotz verdoppelte die von der Staatsanwältin geforderte Haftdauer sogar und verurteilte den 35-Jährigen zu acht Monaten. Einen Opferstock auszuräumen sei etwas ganz anderes als ein Ladendiebstahl.
Zwar sprächen das Geständnis und die relativ geringe Geldsumme für den Mann, erklärte der Richter. 'Doch die Notlage nimmt Ihnen das Gericht nicht ab. Man hätte sich auch an den Pfarrer oder Mesner wenden können.'
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