Misshandlung von Schutzbefohlenen
Vater (24) prügelt mit Faust auf Säugling ein: Prozess am Landgericht Memmingen

- Gericht (Symbolbild).
- Foto: Stephan Michalik
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Am Landgericht Memmingen beginnt am Dienstag, 08. September, der Prozess gegen einen 24 Jahre alten deutschen Mann. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, seinen wenige Monate alten Sohn im Januar schwer verletzt zu haben. Er befindet sich deshalb in Untersuchungshaft.
Erste gemeinsame Nacht mit dem Vater
Laut dem Landgericht lebten der Angeklagte und die Mutter des im August 2019 geborenen Kindes getrennt. Der Vater hatte jedoch ein Umgangsrecht. In Ausübung dieses Umgangsrechts holte er am 11.01.2020 gegen Mittag den gemeinsamen Sohn bei der Mutter ab. Das Baby sollte den Tag mit dem Angeklagten verbringen und erstmals bei seinem Vater, in einer von ihm und seiner Mutter (Oma des Babys) bewohnten Wohnung in Memmingerberg, übernachten.
Vater prügelt auf Sohn ein
Im Verlauf des Tages war das Baby unruhig, weinte und schrie oft. Gegen 22:00 Uhr schlief es schließlich in einem Stubenwagen im Zimmer des Angeklagten ein. Gegen 4:00 Uhr wachte das Baby wieder auf. Es wurde erneut unruhig, ließ sich letztendlich nicht mehr beruhigen und schrie. Der Angeklagte, der übermüdet war, schlafen wollte und das Geschrei des Kindes nicht mehr ertragen konnte, soll es dann mit beiden Händen gepackt und heftig geschüttelt haben. Außerdem soll der Vater mehrfach mit der Faust gegen den Kopf und Oberkörper seines Kindes geschlagen und es mit beiden Händen am Hals gewürgt haben. Hierbei soll er es laut Anklage für möglich gehalten haben, dass sein Sohn lebensgefährlich verletzt wird und verstirbt.
Kind schwer verletzt: Vater schläft einfach weiter
Das Kind erlitt durch den Wut-Ausbruch des Vaters einen Schädelbruch, eine Unterblutung unter der harten Hirnhaut und zahlreiche Hämatome im Kopfbereich, im Gesicht am Übergang zum Hals, am Rumpf sowie an den Extremitäten. Trotz der schweren Verletzungen soll der Angeklagte das Kind danach zu sich ins Bett gelegt und weitergeschlafen haben. Erst als die Mutter des Angeklagten das King gegen 7:30 Uhr mit blau verfärbtem Kopf entdeckte, fuhr der Vater den schwer verletzten Säugling zusammen mit seiner Mutter und der Mutter des Kindes in das Klinikum Kempten. Dort wurde der Säugling sofort auf die Kinderintensivstation verlegt.
Misshandlung von Schutzbefohlenen
Dem in Teilen geständigen Angeklagten wird deswegen gefährliche Körperverletzung mit Misshandlung von Schutzbefohlenen und Aussetzung vorgeworfen. Das Gesetz sieht dafür einen Strafrahmen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vor.
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben werde zu Gunsten des Angeklagten von keinem versuchten Tötungsdelikt ausgegangen, heißt es von Seiten des Gerichts. Weil er das Kind selbst in das Krankenhaus brachte, habe er sich "freiwillig und ernsthaft bemüht, das mögliche Versterben des Kindes zu verhindern."