Mit erregtem Penis "angekuschelt"
Sexueller Kindes-Missbrauch: Mann zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt

- Das Amtsgericht Memmingen hat einen Mann wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. (Symbolbild)
- Foto: Stephan Michalik
- hochgeladen von Camilla Schulz
Das Amtsgericht Memmingen hat einen Mann wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Bereits im November vergangenen Jahres war der Mann wegen desselben Falls verurteilt worden. Gegen das Strafmaß hatte er allerdings Einspruch eingelegt - mit Erfolg. Der Richter senkte das Strafmaß von einem Jahr auf zehn Monate ab, weil der Angeklagte die Tat nicht leugnete. Außerdem muss der Mann statt 5.000 Euro nur noch 2.500 Euro Schmerzensgeld an die Geschädigte zahlen.
Mit erregtem Penis angekuschelt
Der Mann soll vor 13 Jahren die Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin sexuell missbraucht haben. Der Verurteilte hatte sich, als das Mädchen auf dem Sofa lag, mit erregtem Penis an das Kind "angekuschelt". Als das Kind daraufhin aufstand und sich an der Heizung zusammenkauerte, setze der Mann nach und versuchte mit der Hand unter die Hose des Kindes zu greifen, was ihm nicht gelang. Daraufhin führte er die Hand des Kindes an seinen erregten Penis.
Geschädigte leidet lebenslänglich
Auch 13 Jahre nach dem Vorfall, leidet die Geschädigte noch immer. Der Staatsanwalt sprach in seinem Plädoyer von "lebenslänglichen Leiden". Er hielt die Strafe von einem Jahr Haft für absolut angemessen und an der Untergrenze der Mindeststrafe. Weil der Angeklagte nicht vorbestraft ist, hielt der Staatsanwalt auch eine Bewährungsstrafe für möglich. Der Verteidiger plädierte auf eine Bewährungsstrafe von acht Monaten.
Urteil: Grenze weit überschritten
Weil er nicht vorbestraft ist, sei es unwahrscheinlich, dass der Mann erneut straffällig werden wird, so der Richter in der Urteilsbegründung. Er hielt dem Verurteilten außerdem zugute, dass er sich bei seinem Einspruch lediglich auf das Strafmaß beschränkte. Die Tat selbst leugnete er nicht, was einem Geständnis gleichkam und der Geschädigten eine Aussage vor Gericht erspart hat. Der Richter sprach davon, dass auch "leichtere Taten" bei Kindern erheblichen Schaden anrichten können. "Kinder tragen das Jahrzehnte lang mit sich", so der Richter. Der Angeklagte habe bei dem Vorfall die Grenze weit überschritten.
Geschädigte leidet noch heute
Der Stiefvater der Geschädigten war mit dem Urteil nicht zufrieden. Er hielt die Strafe für "viel zu wenig." Seine Stieftochter würde noch heute "unter dem Scheiß leiden."
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