Urteil
Säugling lebensgefährlich verletzt: Über fünf Jahre Haft für Vater (24)

- Prozess (Symbolbild).
- Foto: Ralf Lienert
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Das Landgericht Memmingen hat am Montag einen 24-jährigen Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Der Verurteilte hatte seinen vier Monate alten Sohn im Januar schwer verletzt. Sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch die Verteidigung kündigten an, auf Rechtsmittel zu verzichten.
Keine versuchte Tötung
Weil er seinen Sohn selbst in Krankenhaus brachte, wurde nicht von einem versuchten Tötungsdelikt ausgegangen, so Jürgen Brinkmann, Pressesprecher des Landgerichts Memmingen. Auch wenn die Verletzungen, die der Vater seinem Sohn zufügte, lebensbedrohlich waren. Das Gericht ging demnach von einer sogenannten Rücktrittshandlung aus. Indem der Vater sein Kind ins Klinikum Kempten fuhr, habe er sich aktiv darum bemüht, dass das Kind nicht verstarb.
Lebensgefährliche Schläge gegen den Kopf
Der Vater und die Mutter des Kindes lebten getrennt. Der Vater besaß jedoch ein Umgangsrecht. Im Januar sollte der viereinhalb Monate alte Säugling zum ersten Mal bei seinem Vater übernachten. Gegen 04:00 Uhr morgens wachte das Kind auf und ließ sich vom Verurteilten nicht wieder beruhigen. Daraufhin schüttelte und würgte der Vater seinen Sohn heftig. Außerdem verpasst er dem Baby nach eigener Aussage "Kopfnüsse" mit der Faust. Schläge, die den Säugling beinahe das Leben gekostet hätten.
Das Kind erlitt dadurch einen Schädelbruch, eine Unterblutung unter die harte Hirnhaut und zahlreiche Hämatome im Kopfbereich, im Gesicht am Übergang zum Hals, am Rumpf sowie an den Extremitäten. Trotz dieser Verletzungen legte der Angeklagte das Kind danach zu sich ins Bett schlief weiter. Erst am nächsten Morgen brachte er das Kind ins Klinikum Kempten.