Justiz
Disco-Gast im Unterallgäu zeigt Mitarbeiter eines Ordnungsdienstes wegen Körperverletzung an

- Foto: Alexander Kaya
- hochgeladen von Camilla Schulz
Die Bar macht dicht und die Gäste haben noch Durst. Eine Szene, wie sie bei vielen Festen vorkommt. In einer Disco im Unterallgäu eskalierte die Situation, als ein Gast gegen 2.30 Uhr nicht wahrhaben wollte, dass es nun nichts mehr gibt. Er randalierte und wurde von den Security-Mitarbeitern vor den Ausgang gebracht. Über das Wie wurde nun vor dem Amtsgericht Memmingen gestritten.
Weil der Gast behauptete, die Wachmänner hätten ihn verletzt, musste sich nun einer von ihnen vor Gericht wegen Körperverletzung verantworten. Der Staatsanwalt warf dem Wachmann vor, den Partygast am Tresen so stark in den Schwitzkasten genommen zu haben, dass dieser zeitweise bewusstlos geworden sei. Dann habe der Sicherheitsmann den Feiernden vor die Tür geschleift.
Dabei habe der Geschädigte ein Kehlkopf-Trauma erlitten. Der Beschuldigte schilderte die Situation aus seiner Sicht. Der Gast habe nach der Sperrstunde noch etwas zu trinken verlangt. Als dies abgelehnt wurde, sei er aggressiv geworden und habe die Bedienungen beschimpft. Ein Zeuge sprach sogar von fliegenden Flaschen.
Wie das Urteil ausfiel, erfahren Sie in der Mittwochsausgabe der Memminger Zeitung vom 06.06.2018.
Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.