Tier-Seuche
Blauzungenkrankheit: Unterallgäuer Landwirte dürfen weiterhin mit ungeimpften Rindern handeln

- Symbolbild
- Foto: Matthias Becker
- hochgeladen von Pia Jakob
Die Landwirte im Unterallgäu dürfen auch weiterhin mit Rindern handeln, die nicht gegen die Blauzungenkrankheit geimpft sind. Das gab das Landratsamt Unterallgäu bekannt. Wie das Veterinäramt mitteilt, dürfen Tiere aus Sperrzonen unter bestimmten Auflagen weiterhin in freie Gebiete gebracht werden.
Landwirte, die ihre nicht-geimpften Tiere in freie Gebiete bringen möchten, müssen die Rinder eine Woche vor dem Transport per Blutprobe auf das Virus testen lassen. Sind die Rinder gesund und werden seit der Blutentnahme lückenlos mit einem Antimückenmittel behandelt, dürfen sie in Gebiete außerhalb der Sperrzone transportiert werden. Geimpfte Tiere dürfen ohne Einschränkung aus Sperrzonen gebracht werden.
Das Unterallgäu ist seit Februar Sperrzone - so wie inzwischen fast ganz Schwaben. In Baden-Württemberg waren Ende 2018 Rinder an der Tier-Seuche erkrankt. Daraufhin wurde eine Restriktionszone im Radius von 150 Kilometern um den Ausbruchsort errichtet. Diese, zunächst bis Ende März gültige Regelung, wurde jetzt bist zum 31. Juni 2019 verlängert.
Die Blauzungenkrankheit wird durch Stechmücken übertragen, ist für den Menschen aber ungefährlich. Auch Fleisch- und Milchprodukte können bedenkenlos verzehrt werden.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.