Urteil
Vorerst keine Windräder bei Marktoberdorf: Gericht weist Klage ab

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Verfahren: Stadt kann in Ruhe weiter am Flächennutzungsplan arbeiten. Modwind scheitert auch in zweiter Instanz
Der Stadtrat von Marktoberdorf kann weiter in Ruhe auf die Suche nach Standorten für Windräder im Bereich Marktoberdorf gehen. Eine Klage von Modwind gegen die Zurückstellung des Genehmigungsverfahrens hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München in diesen Tagen zurückgewiesen. Das Urteil ist nicht mehr anfechtbar.
Unklar ist nach Ansicht von Bürgermeister Dr. Wolfgang Hell jedoch nach wie vor, wie es mit der sogenannten 10H-Regelung – also der zehnfachen Höhe eines Windrads als Mindestabstand zur nächsten Wohnbebauung – weitergeht. Bisher war es nur der Wirtschaftsausschuss des Landtags, der dieser vom Freistaat initiierten Maßnahme zugestimmt hat.
Seit Langem sucht die Stadt nach geeigneten Plätzen für Windräder. Etliche Standorte waren aus Gründen des Artenschutzes durchgefallen, so zuletzt auch Bereiche bei Bertoldshofen.
Den Standort am Höhenzug Hart, wo Modwind bauen will, kippte der Stadtrat ebenfalls. Er fürchtete wegen der Lage und der weiten Sichtbarkeit Konflikte mit dem Landschaftsbild, den nahen Kulturdenkmalen und der Nutzung für Erholungssuchende.
Mit welcher Begründung das Gericht der Stadt Recht gab, lesen Sie in der Allgäuer Zeitung (Marktoberdorf) vom 02.09.2014 (Seite 23).
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