Freizeit
Auch Tiere dürfen planschen

- Foto: Hilde Beck-Held
- hochgeladen von Allgäuer Zeitung
Leser ärgern sich über Hunde an öffentlichen Badeseen - Keine Regelung
Der Sommer neigt sich dem Ende zu und mit ihm die Badesaison. Zum gemütlichen Verweilen laden die Ostallgäuer Badeseen aber immer noch ein. Allerdings ärgert sich mancher Badegast über frei umherlaufende Hunde am Ufer. Eine Leserin moniert darüber hinaus, dass die Hunde auch im See herumplanschen, während darin Besucher schwimmen und Kinder sich tummeln. Grundsätzlich seien Hunde an Badeseen erlaubt, meint Ralf Kinkel, vom Landratsamt Ostallgäu. Das werde im Bayerischen Wassergesetz durch den sogenannten Gemeingebrauch von Gewässern geregelt: Demnach dürfe jede Person ein Gewässer zum << Baden, Schwimmen und Tränken benutzen >>, so Kinkel.
Fremde Grundstücke nicht rechtswidrig nutzen
Dieses Recht werde nur eingeschränkt, wenn dabei fremde Grundstücke rechtswidrig genutzt werden oder << eine erhebliche Beeinträchtigung des Gewässers und seiner Ufer sowie der Tier- und Pflanzenwelt >> zu erwarten sei. Das gelte auch ausdrücklich für Tiere. Sie dürfen daher an den Seen sein und auch darin schwimmen.
Zwar können Kommunen dies durch Verordnungen einschränken: << Dafür gab es im Landkreis Ostallgäu jedoch bisher keine Notwendigkeit >>, berichtet Kinkel.
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